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Unser ServiceBürgerserviceWas erledige ich wo?


Fahrerlaubnis: Verlängerung

Details
FD Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Frau S. Höschler 05522 960-4372 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau A. Selle 05522 960-4371 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau M. Helmig 05522 960-4372 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau S. Dreimann 0551 525-2210 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Herr C. Tute 05522 960-2120 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Ist die Geltungsdauer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE abgelaufen, muss eine Verlängerung der entsprechenden Klassen beantragt werden. Diese Beantragung sollte rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer (mindestens 2 – 3 Wochen vorher) geschehen, um einen eventuellen Verlust des Besitzstandes zu vermeiden.

 

Die Verlängerung der jeweiligen Klasse kann auch nach Ablauf der Geltungsfrist erteilt werden.
Allerdings entfällt dann die Berechtigung, leere Kraftomnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,49 t zu führen.


Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ein aktuelles Lichtbild (45 x 35 mm)
  • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift, wenn der zu verlängernde Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
  • ärztliche Bescheinigung oder augenärztliches Zeugnis über die Untersuchung des Sehvermögens
  • ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)


nur für Klasse D, DE, D1, D1E:

  • Führungszeugnis der Belegart "O" (muss bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden und wird unmittelbar der Führerscheinstelle zugesandt)
  • wenn im nächsten Verlängerungszeitraum das 50. Lebensjahr erreicht wird: Nachweis der gesundheitlichen Eignung (medizinisch/psychologisch) durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle oder ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten (bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr)
Welche Gebühren fallen an?

42,60 Euro

Rechtsgrundlage?

§ 2 Straßenverkehrsgesetz
Fahrerlaubnisverordnung

Formulare
Fahrerlaubnisantrag - allgemein Details
Fahrerlaubnisantrag - Anlage Gesundheitszustand Details
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