Fahrerlaubnisse
Zurzeit können die Führerscheinstellen des Landkreis Göttingen nur mit einem vereinbarten Termin aufgesucht werden.
Einen Termin können Sie unter folgender Telefonnummer vereinbaren:
Osterode am Harz, Bergstr. 10 : 05522-960-4371 oder 4372
Göttingen Reinhäuser Landstr. 4 : 0551 525-2224, 2627 oder 2240
Die Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle des Landkreises Göttingen ist mit Ausnahme der Vollstreckung von Fahrverboten und der Ausstellung von Mofa-Prüfbescheinigungen (TÜV NORD) in allen Führerscheinangelegenheiten für Sie zuständig.
Wir beraten Sie gern in sämtlichen Angelegenheiten rund um den Führerschein;
zum Beispiel bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis, der Umstellung Ihres alten Führerscheins auf einen neuen EU-Kartenführerschein oder auch der Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Eine Übersicht über sämtliche Dienstleistungen und Öffnungszeiten finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Antrag auch im Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben können, wobei ein persönliches Erscheinen in jedem Fall notwendig ist.
Das Infoblatt: Welche Unterlagen benötige ich für einen Führerscheinantrag? hilft Ihnen bei der Zusammenstellung der kompletten Antragsunterlagen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass Ihr Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn die erforderliche Verwaltungsgebühr hier eingegangen ist (bar oder per Überweisung auf ein Konto des Landkreises).