Behälter und Gebühren im Überblick
und nun möchten Sie wissen, was Sie uns mitteilen müssen? Wir benötigen zur Bearbeitung die Anzahl der auf Ihrem Grundstück wohnenden Personen, sowie die Anzahl der Haushalte. Sie müssen allerdings wissen, dass Bestellungen, Abmeldungen sowie Änderungen des Gefäßbestandes und der Haushaltsgebühr nur durch den Grundstückseigentümer (Vermieter) schriftlich beantragt werden können.
Für jedes Grundstück soll ein Restabfallbehältervolumen von 7,5 Liter pro Person und Woche vorhanden sein. Die Größe der Komposttonne richtet sich danach, wie Sie mit den kompostierbaren Abfällen umgehen. Bei Eigenkompostierung können Sie auf die Komposttonne verzichten. Entnehmen Sie die aktuellen Gebühren bitte der nachfolgenden Tabelle.
Alle kompostierbaren organischen Abfälle aus Haus und Garten sind viel zu wertvoll für den Restabfall. Deshalb gibt es im Landkreis Göttingen einen sogen. Benutzungszwang für die Komposttonne. Die organischen Abfälle aus Ihrem Garten und Haushalt werden nach einer Kompostierung in den Naturhaushalt zurückgeführt.
Hier finden Sie den Leerungstag und die durch Feiertage bedingten Veränderungen der Leerungstermine der Großraumbehälter der Größen 770l und 1.100 des aktuellen Jahres
Für größere Abfallmengen, wie zum Beispiel bei Schützenfesten oder in Betrieben stehen Restabfallbehälter von 2.500 Litern Fassungsvermögen zur Verfügung. Die Aufstellung beantragt der/die Grundstückseigentümer/in schriftlich.
Wir bieten Ihnen eine Saison-Komposttonne für Monate an, in denen besonders viele Gartenabfälle anfallen. Sie wird im Zeitraum April bis Oktober 2-wöchentlich am „normalen“ Leerungstag der Komposttonne geleert. Die restliche Zeit verbleibt die Tonne auf Ihrem Grundstück.
Hausmüll wird im Restabfallbehälter dem Landkreis Göttingen überlassen. Die Leerung erfolgt im Regelfall alle 14 Tage. Die Termine entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender Ihres Wohnortes, der pünktlich zum Jahreswechsel in Ihren Briefkasten verteilt wird.
Bei uns wird NACHBARSCHAFT groß geschrieben, deshalb haben wir ein besonderes Abfallentsorgungsanbot für Grundstücke mit Ein-Personen-Haushalten entwickelt.