Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)
Einzeldokumente zum RROP
Textliches

Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2020 (Gesamt)






Karten

Zeichnerische Darstellung Gesamt

Zeichnerische Darstellung Blatt West

Zeichnerische Darstellung Blatt Ost
Beikarten
Geodaten
Die Geodaten können beim Landkreis Göttingen angefragt werden.
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Fachbeiträge

Weitere Informationen zum RROP Entwurf 2020 und wie Sie sich für die Online Veranstaltungsreihe zum RROP Anmelden erfahren Sie hier.
Der Landkreis Göttingen ist verpflichtet, für seinen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) zu erstellen. Der Planungsraum des Landkreises Göttingen umfasst 18 Kommunen. Die rechtliche Grundlage bildet § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG). Im RROP wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises Göttingen für eine abgestimmte Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung getroffen und für einen zehnjährigen Zeitraum festgelegt. RROPs entfalten für die raumbedeutsamen Planungen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung.
Im Januar 2017 hatte der Landkreis Göttingen die allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) öffentlich bekannt gegeben.
Die Erarbeitung des Entwurfs des RROP 2020 durch die Verwaltung ist nunmehr abgeschlossen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 den Entwurf zur Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogrammes beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur nach Niedersächsischem Raumordnungsgesetz vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit einzuleiten. Derzeit läuft die Vorbereitung der Beteiligung, die auch und ganz besonders online stattfinden wird. Über die genauen Modalitäten wird an dieser Stelle rechtzeitig ausführlich informiert. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens ist für Ende Januar vorgesehen, es wird einen ausreichenden Zeitraum von 3 Monaten für die Abgabe von Stellungnahmen geben.
Ebenso ist vorgesehen im Zeitraum Mitte Februar bis Anfang März 2021 mehrere virtuelle themenbezogene Informationsveranstaltungen zum RROP-Verfahren durchzuführen über die in Kürze über verschiedene konventionelle und digitale Medien informiert wird. Zu diesen Veranstaltungen können sich sämtliche Verfahrensbeteiligte wie auch Bürger und Bürgerinnen anmelden. Die Veranstaltungen stellen reine Informationsveranstaltungen mit der Möglichkeit Fragen zum RROP zu stellen dar und ersetzen keine Erörterung oder die Abgabe einer förmlichen Stellungnahme.
Der Landkreis Göttingen hat den Entwurf des RROP erarbeitet.

In diesem werden aufgrund entsprechender Vorgaben des Landes (LROP 2017) hinsichtlich der rechtlichen Qualität der Festlegungen zwischen verbindlichen Zielen (Fettdruck) und Grundsätzen (Normaldruck) der Raumordnung unterschieden. Die Festlegung der Ziele und Grundsätze der beschreibenden und zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000 (Satzung) wird in der Begründung fachlich im Einzelnen dargelegt und durch zusätzliche Informationen ergänzt. Darüber hinaus ist ein Umweltbericht zum RROP angefertigt worden.
Inhaltliche Schwerpunkte sind in der Regel:
- die Festlegung der Grundzentren, d. h. derjenigen Zentralen Orte in den Gemeinden und Samtgemeinden, an denen die Einrichtungen für die Versorgung der Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs (Grundversorgung) konzentriert werden,
- Festlegungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (> 800 qm Verkaufsfläche)
- Aussagen zur Bereitstellung von regional bedeutsamen Wohn- und Gewerbeflächen,
- die Festlegung von Nutzungsvorrängen zur Sicherung intakter Lebens- und Wirtschaftsräume und der natürlichen Lebensgrundlagen
- Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung.
Das RROP liegt im Spannungsfeld zwischen Landesplanung, Fachplanung und kommunaler Bauleitplanung und legt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Planungsraum in seinen Grundzügen fest. Es ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) zu entwickeln und es müssen die Vorgaben des LROP beachtet und für ihr Gebiet konkretisiert werden. Auf der anderen Seite stehen die Belange der Fachplanung und die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden, die zu berücksichtigen sind.
Das RROP ist als Satzung zu beschließen und bedarf der Genehmigung durch die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die die Rechtmäßigkeit überprüft. Das RROP wird mit seiner öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam.
Am 23.11.2017 fand die Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) statt. In einem Workshop diskutierten Bürgermeister-/innen und Bauamtsleiter/-innen von...
Der Landkreis Göttingen als Träger der Regionalplanung stellt sein RROP für die neue Gebietskulisse des vereinigten Landkreises neu auf.
Frau M. Klöckner |
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Kreishaus Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen |
Telefon: 0551 525-2440
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Frau S. Rösner |
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Kreishaus Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen |
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Herr J. Bergmann |
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Kreishaus Göttingen
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