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Unser LandkreisRegionalplanungNeuaufstellung RROP


Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP)

Einzeldokumente zum RROP

 

Textliches

 

RROP 2020

 

 

 

Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) 2020 (Gesamt)

 

 

 

Satzung

 

 

Satzung

 

 

 

 

Zukunftsbild

 

 

 

Zukunftsbild

 

 

 

Beschreibende Darstellung

 

 

 

Beschreibende Darstellung

 

 

 

Begründung

 

 

 

Begründung

 

 

 

Anlage 1 WohnstättenschwerpunktePDF-Datei (315 KB)
Anlage 2 ArbeitsstättenschwerpunktePDF-Datei (238 KB)

 

Umweltbericht

 

 

 

Umweltbericht

 

 

 

Methodenband Wind

 

 

 

Methodenband Wind

 

 

 

Methodenband Wind Anhang APDF-Datei (19,51 MB)
Methodenband Wind Anhang BPDF-Datei (12,59 MB)
Methodenband Wind Anhang CPDF-Datei (14,65 MB)

 

Karten

 

Zeichnerische Darstellung_Gesamt

 

Zeichnerische Darstellung Gesamt

 

 

Blatt West: Zeichnerische Darstellung

 

Zeichnerische Darstellung Blatt West

 

 

Blatt Ost: Zeichnerische Darstellung

 

 

Zeichnerische Darstellung Blatt Ost

 

 

 

Beikarten

01 Siedlungsentwicklung/Versorgungsstrukturen

 

01 Siedlungsentwicklung/Versorgungsstrukturen

 

 

02 Biotopverbund

 

02 Biotopverbund

 

 

03 Rohstoffgewinnung

 

03 Rohstoffgewinnung

 

 

04 Landschaftsgebundene Erholung

 

04 Landschaftsgebundene Erholung

 

 

05 Alltagsradverkehr

 

05 Alltagsradverkehr

 

 

06 Windenergie

 

06 Windenergie

 

 

Geodaten

Die Geodaten können beim Landkreis Göttingen angefragt werden.

Bitte senden Sie eine Nachricht an folgende Mailadresse:

regionalplanung@landkreisgoettingen.de

Fachbeiträge

 

Regionales Einzelhandelskonzept

 

Regionales Einzelhandelskonzept

 

 

Fachbeitrag zum Bereich Erholung und Tourismus

 

 

Fachbeitrag zum Bereich Erholung und Tourismus

 

 

 

 

RROP Flyer 2020

 

Weitere Informationen zum RROP Entwurf 2020 und wie Sie sich für die Online Veranstaltungsreihe zum RROP Anmelden erfahren Sie hier. 

 

 

Der Landkreis Göttingen ist verpflichtet, für seinen Planungsraum ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) zu erstellen. Der Planungsraum des Landkreises Göttingen umfasst 18 Kommunen. Die rechtliche Grundlage bildet § 8 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG). Im RROP wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Landkreises Göttingen für eine abgestimmte Siedlungs-, Freiraum- und Infrastrukturentwicklung getroffen und für einen zehnjährigen Zeitraum festgelegt. RROPs entfalten für die raumbedeutsamen Planungen eine starke Steuerungs- und Bindungswirkung.

 

Im Januar 2017 hatte der Landkreis Göttingen die allgemeinen Planungsabsichten zur Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) öffentlich bekannt gegeben.

 

Die Erarbeitung des Entwurfs des RROP 2020 durch die Verwaltung ist nunmehr abgeschlossen. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 02. Dezember 2020 den Entwurf zur Neuaufstellung seines Regionalen Raumordnungsprogrammes beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Verfahrensschritte zur nach Niedersächsischem Raumordnungsgesetz vorgeschriebenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit einzuleiten. Derzeit läuft die Vorbereitung der Beteiligung, die auch und ganz besonders online stattfinden wird. Über die genauen Modalitäten wird an dieser Stelle rechtzeitig ausführlich informiert. Der Beginn des Beteiligungsverfahrens ist für Ende Januar vorgesehen, es wird einen ausreichenden Zeitraum von 3 Monaten für die Abgabe von Stellungnahmen geben.

 

Ebenso ist vorgesehen im Zeitraum Mitte Februar bis Anfang März 2021 mehrere virtuelle themenbezogene Informationsveranstaltungen zum RROP-Verfahren durchzuführen über die in Kürze über verschiedene konventionelle und digitale Medien informiert wird. Zu diesen Veranstaltungen können sich sämtliche Verfahrensbeteiligte wie auch Bürger und Bürgerinnen anmelden. Die Veranstaltungen stellen reine Informationsveranstaltungen mit der Möglichkeit Fragen zum RROP zu stellen dar und ersetzen keine Erörterung oder die Abgabe einer förmlichen Stellungnahme.

 

Der Landkreis Göttingen hat den Entwurf des  RROP erarbeitet.

Grafische Darstellung Verfahrensschritte Neuaufstellung RROP

In diesem werden aufgrund entsprechender Vorgaben des Landes (LROP 2017) hinsichtlich der rechtlichen Qualität der Festlegungen zwischen verbindlichen Zielen (Fettdruck) und Grundsätzen (Normaldruck) der Raumordnung unterschieden. Die Festlegung der Ziele und Grundsätze der beschreibenden und zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1:50.000 (Satzung) wird in der Begründung fachlich im Einzelnen dargelegt und durch zusätzliche Informationen ergänzt. Darüber hinaus ist ein Umweltbericht zum RROP angefertigt worden.

 

Inhaltliche Schwerpunkte sind in der Regel:
 

  • die Festlegung der Grundzentren, d. h. derjenigen Zentralen Orte in den Gemeinden und Samtgemeinden, an denen die Einrichtungen für die Versorgung der Bürger mit den Dingen des täglichen Bedarfs (Grundversorgung) konzentriert werden,
  • Festlegungen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels (> 800 qm Verkaufsfläche)
  • Aussagen zur Bereitstellung von regional bedeutsamen Wohn- und Gewerbeflächen,
  • die Festlegung von Nutzungsvorrängen zur Sicherung intakter Lebens- und Wirtschaftsräume und der natürlichen Lebensgrundlagen
  • Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung.


Das RROP liegt im Spannungsfeld zwischen Landesplanung, Fachplanung und kommunaler Bauleitplanung und legt die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für den Planungsraum in seinen Grundzügen fest. Es ist aus dem Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) zu entwickeln und es müssen die Vorgaben des LROP beachtet und für ihr Gebiet konkretisiert werden. Auf der anderen Seite stehen die Belange der Fachplanung und die Entwicklungsvorstellungen der Gemeinden, die zu berücksichtigen sind.

 

Das RROP ist als Satzung zu beschließen und bedarf der Genehmigung durch die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die die Rechtmäßigkeit überprüft. Das RROP wird mit seiner öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam.

 

Auftaktveranstaltung zum RROP mit den Gemeinden

Am 23.11.2017 fand die Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) statt. In einem Workshop diskutierten Bürgermeister-/innen und Bauamtsleiter/-innen von...


... mehr
 
Geplante Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für des Landkreis Göttingen

Der Landkreis Göttingen als Träger der Regionalplanung stellt sein RROP für die neue Gebietskulisse des vereinigten Landkreises neu auf.


... mehr
 

Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau M. Klöckner E-Mail an die Ansprechpartnerin / den Ansprechpartner verfassen. Abstand Details des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin anzeigen
Kreishaus Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Telefon: 0551 525-2440
Telefax: 0551 525-2588

Frau S. Rösner E-Mail an die Ansprechpartnerin / den Ansprechpartner verfassen. Abstand Details des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin anzeigen
Kreishaus Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Telefon: 0551 525-2439
Telefax: 0551 525-2588

Herr J. Bergmann E-Mail an die Ansprechpartnerin / den Ansprechpartner verfassen. Abstand Details des Ansprechpartners / der Ansprechpartnerin anzeigen
Kreishaus Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4
37083 Göttingen
Telefon: 0551 525-4184
Telefax: 0551 525-64184

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RROP Online-Veranstaltungen-Video

Video Online-Veranstaltung

Veranstaltung vom

16.02.2021

 

23.02.2021

 

02.03.2021

 


Eindrücke der Auftaktveranstaltung

4 zur Collage zusammengesetzte Fotos

Weitere Informationen

Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig

 



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