Wahlen
Die Grundlage der Demokratie sind freie Wahlen. In Deutschland sind die Grundsätze einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl im Grundgesetz geschützt. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, vertritt seine eigenen Interessen und entscheidet über die Zusammensetzung der jeweiligen Volksvertretung.
In regelmäßigen Abständen haben die Wahlberechtigten in Niedersachsen die Möglichkeit, an den Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag und den kommunalen Vertretungen teilzunehmen. Für jede dieser Wahlen gilt ein eigenes Wahlrecht, das heißt: Die Wahlen werden nach verschiedenen Wahlverfahren und Wahlsystemen durchgeführt. Die Hauptaufgabe politischer Wahlen ist die Bestellung von Organen.
An politische Wahlen wird eine Reihe von Anforderungen gestellt, die sich als zwingend notwendig herausgestellt haben, um mit den Wahlen tatsächlich den angestrebten Interessenausgleich hervorzubringen.
In diesem Jahr stehen im September zwei Wahlen an. Am 12. September 2021 finden die allgemeinen Kommunalwahlen (mit Unterseite Kommunalwahlen verlinken) statt. Am 26. September werden die Wahlberechtigten für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag (mit Unterseite Bundestagswahl verlinken) an die Wahlurnen gebeten. An diesem Tag findet bei Bedarf auch die Stichwahlen für die Besetzung der Hauptverwaltungsbeamtinnen und –beamten in den Städten, Gemeinden und Landkreisen statt.
Nähere Informationen zu den Wahlen erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Unterseite Kommunalwahl
Unterseite Bundestagswahl
Seite der Landeswahlleitung
Frau J. Bock |
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