Impfzentren Landkreis Göttingen
Der Landkreis Göttingen betreibt zwei Impfzentren zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie sind darauf ausgerichtet, gut 207.000 Menschen im Kreisgebiet in den nächsten Monaten eine Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus anzubieten. (Standorte siehe unten, "Welche Impfzentren gibt es im Landkreis Göttingen?".)
Der Bund hat die Reihenfolge für die Impfungen festgelegt. Um schwere Covid-19-Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern, werden Impfungen derzeit vorrangig Personen über 80 Jahre sowie Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko angeboten (höchste Priorität, Stufe 1)). Parallel können Personen der Gruppe mit hoher Priorität (Stufe 2) bereits Termine vereinbaren. Es folgen weitere Personengruppen (siehe unten, "In welcher Reihenfolge wird geimpft?").
Termine sind buchbar über
die Hotline des Landes Niedersachsen 0800 99 88 665
(montags bis samstags, 08:00 bis 20:00 Uhr, feiertags geschlossen);
das Onlineportal www.impfportal-niedersachsen.de.
In dieser hoch dynamischen Situation gibt es viele offene Fragen. Sie werden hier beantwortet, wenn gesicherte Informationen vorliegen. Die sogenannten FAQs (frequently asked questions = häufig gestellte Fragen) werden fortlaufend aktualisiert.
Warum Impfen?
Eine Impfung gegen COVID-19 kann das individuelle Infektions- und Erkrankungsrisiko stark reduzieren und leistet damit einen entscheidenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie. Das ist die Voraussetzung, um Kontaktbeschränkungen mittelfristig lockern zu können.
Über welchen Zeitraum eine geimpfte Person vor einer COVID-19 Erkrankung geschützt ist, d.h. wie lange der Impfschutz besteht, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Trotzdem bietet die Impfung einen sehr guten individuellen Schutz vor der Erkrankung.
Wann besteht der Impfschutz?
Impfschutz besteht nur dann, wenn zwei Impfungen in dem dafür vorgesehenen Zeitraum stattgefunden haben. Nach aktuellen Erkenntnissen besteht der bestmögliche Impfschutz ab 2 bis 3 Wochen nach der zweiten Impfung.
Was ist mit Nebenwirkungen?
Wie bei jeder Impfung, können auch nach der Covid-19-Impfung Impfreaktionen und Nebenwirkungen auftreten. Impfreaktionen treten in der Regel kurz nach der Impfung auf und halten wenige Tage an. Als Nebenwirkungen wurden bislang beobachtet: Schmerzen an der Einstichstelle, Abgeschlagenheit, Kopfschmerzen sowie Muskelschmerzen.
Detailliertere Informationen zu Impfreaktionen werden regelmäßig hier aktuallisiert:
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Wirksamkeit_Sicherheit.html;jsessionid=0445415FBDC04CD1CD8B45CEF4E155E1.internet071#FAQId15264908
Sollten Sie den Verdacht einer Nebenwirkung haben, können Sie dies sowohl Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt als auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Ihrem örtlichen Gesundheitsamt oder online melden. Weiterhin können Sie Nebenwirkungen in der "SafeVac"-App des Paul-Ehrlich-Instituts melden.


Gibt es eine Impfpflicht?
Nein. Die Corona-Schutzimpfung ist freiwillig.
Was ist mit den Kosten?
Die Impfung ist für Bürger*innen kostenlos, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus.
- Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund.
- Länder und Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
- Bei Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, werden die Fahrkosten zum Impfzentrum mit dem Taxi oder Mietwagen übernommen.
Wo kann man sich impfen lassen?
Solange nur begrenzt Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung steht, werden die Impfungen in den eigens errichteten Impfzentren konzentriert; so werden die Verteilung der Impfstoffe und die Terminvergabe gewährleistet. Mittelfristig werden Hausarztpraxen in die Impfstrategie einbezogen.
Vorerst werden nur Termine für Impfzentren des Landkreises vergeben, in dem eine impfberechtigte Person wohnt, um die Verteilung des Impfstoffes so gleichmäßig wie möglich zu organisieren. Sobald mehr Impfstoff und damit eine höhere Anzahl an Terminen zur Verfügung steht, wird diese Regelung angepasst.
Wann wird von einer Impfung abgeraten?
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wurde bisher kein Impfstoff zugelassen, weshalb diese keine Impfung erhalten sollten. Jemandem, der von einer akuten Krankheit mit Fieber ( > 38,5 °C) betroffen ist, wird geraten sich erst impfen zu lassen, wenn die Krankheit überstanden ist. Bei einer Erkältung oder leicht erhöhter Temperatur ( < 38,5°C) kann trotzdem geimpft werden. Wer überempfindlich auf einen Bestandteil des Impfstoffes reagiert, dem wird von einer Imfpung abgeraten. Es wird darum gebten den Impfarzt bzw. die Impfärztin über Allergien in Kenntnis zu setzten. Sollte bei der ersten Impfung eine allergische Sofortreaktion aufgetreten sein, wird von der zweiten Impfung abgeraten. Aufgrund mangelnder Erfahrung, sollte eine Impfung bei Schwangeren und in der Stillzeit nur erfolgen, wenn im Vorfeld eine individuelle Risiko-Nutzen-Abwägung vornegommen wurde. Eine Impfung während der Schwangerschaft wird von der STIKO nicht empfohlen.
Kann man sich den Impfstoff aussuchen?
Nein. Solange Impfstoff nur in begrenztem Umfang zur Verfügung steht, besteht grundsätzlich keine Wahlmöglichkeit. Wer einen angebotenen Impfstoff ablehnt, sollte dies frühzeitig bei der Terminvergabe deutlich machen.
Aufgrund der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO), den Impfstoff des Herstellers AstraZeneca nicht mehr für Personen unter 60 Jahren zu verwenden, hat das Niedersächsische Sozialministerium vier Regelungen getroffen:
- Ab dem 31.03.2021 erfolgen Terminvergaben für Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca nur noch für impfberechtigte Personen ab 61 Jahren.
- Für Personen unter 61 Jahren, die bereits einen Termin vereinbart haben, wird ein anderer Impfstoff zur Verfügung gestellt. Dies geschieht automatisch.
Anmerkung: Für die Impfzentren des Landkreises Göttingen gelingt das. Es werden KEINE vereinbarten Termine abgesagt! - Personen unter 61 Jahren können mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft werden, wenn sie nach ärztlicher Beratung und Aufklärung ausdrücklich zustimmen.
- Bei Personen unter 61 Jahren, die bereits eine Erstimpfung mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZenca erhalten haben, steht 9 bis 12 Wochen später die Zweitimpfung an. Wie und wann diese durchgeführt wird, ist noch offen. Die STIKO hat angekündigt, bis Ende April eine Empfehlung für diese Zweitimpfungen auszusprechen. Die Betroffenen werden informiert, falls der bislang genannte Termin verschoben wird.
Für Impfberechtigte, die einen Termin vereinbart haben oder vereinbaren wollen, besteht im Landkreis Göttingen also kein Handlungsbedarf.
Ist eine Impfung auch nach einer Corona-Infektion möglich?
Personen, bei denen in der Vergangenheit eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen wurde, müssen zunächst nicht geimpft werden. Es gibt jedoch keine Hinweise, dass die Impfung eine Gefährdung darstellt, wenn man in der Vergangenheit eine Infektion durchgemacht hat. Es besteht also keine medizinische Notwendigkeit, dies vor der Impfung auszuschließen.
Warum gibt es Impfzentren?
Für die Einrichtung von Impfzentren gibt es mehrere Gründe: Die Logistik und Organisation in externen Impfzentren wird als leichter erachtet als die Integration in die Regelversorgung. Impfzentren können auch gewährleisten, dass bestimmte COVID-19-Impfstoffe korrekt gelagert werden. Impfzentren erleichtern die Verteilung des Impfstoffs an Personen, die priorisiert werden, die Impfung also zuerst erhalten sollen.
Wie sind die Impfzentren im Landkreis Göttingen erreichbar?
Der Landkreis Göttingen betreibt zwei Impfzentren:
Impfzentrum OBS Herzberg
Sporthalle OBS Herzberg, Heidestraße 10, 37412 Herzberg am Harz.
Es ist für Menschen aus dem östlichen Kreisgebiet gut erreichbar: für Bürger*innen aus Osterode am Harz, Duderstadt, Gieboldehausen, Herzberg am Harz, Bad Lauterberg im Harz, Bad Grund (Harz), Bad Sachsa, Hattorf am Harz und Walkenried.
Anreise: Das Impfzentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar; es ist wenige Gehminuten vom Bahnhaltepunkt „Herzberg Bahnhof“ entfernt; der Fußweg ist ausgeschildert. Unweit des Impfzentrums liegt die Bushaltestelle Heidestraße/EMA-Schule. Näheres zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es auf der Webseite des VSN, hier.
Bei Anreise mit dem PKW ist der Schützenplatz als Parkplatz nutzbar. Von dort ist ein Shuttle-Service zum Impfzentrum eingerichtet. Alternativ ist es fußläufig in ca. 10 Minuten erreichbar und ausgeschildert. Ein Parken direkt am Impfzentrum ist grundsätzlich nicht möglich.
Impfzentrum BBS II Göttingen
Sporthalle BBS II Göttingen, Godehardstraße 11, 37081 Göttingen.
Es ist für Menschen aus dem westlichen Kreisgebiet gut erreichbar: für Bürger*innen aus der Stadt Hann. Münden, Bovenden, Friedland Rosdorf, Dransfeld, Gleichen, Staufenberg, Radolfshausen, Adelebsen.
Anreise: Das Impfzentrum ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar; es befindet sich nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Der Fußweg ist ab dem Hauptbahnhof/ZOB ausgeschildert. Näheres zur Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es auf der Webseite des VSN, hier.
Bei Anreise mit dem PKW sind hinter dem Gebäude Parkmöglichkeiten vorhanden. Der Parkplatz ist von der Godehardstraße aus über die Carl-Zeiss-Straße zu erreichen und ausgeschildert. Alternativ steht der Schützenplatz als Parkplatz zur Verfügung.
Die Stadt Göttingen betreibt für ihre Bürger*innen ein eigenes Impfzentrum:
Impfzentrum Siekhöhe
Anna-Vandenhoeck-Ring 13, 37081 Göttingen.
Mehr Info dazu hier.
Wie läuft die Terminvergabe ab?
Anmeldungen sind möglich über die Landes-Hotline 0800 99 88 665 (montags bis samstags, 08:00 bis 20:00 Uhr, feiertags geschlossen).
Zudem stellt das Land Niedersachsen eine Online-Plattform zur Verfügung, hier: Impfportal Niedersachsen.
Derzeit erfolgen die Terminbuchungen für eine Warteliste für das jeweilige Impfzentrum. Sobald dort freie Termine verfügbar sind, werden diese über die Warteliste der Reihenfolge der Anmeldung vergeben.
Es gibt nur Termin-Pärchen. Das heißt, der 1. und der 2. Termin werden gleichzeitig vergeben. Die Impfung ist nur wirksam, wenn beide Termine wahrgenommen werden!
Termine werden vorrangig an Personen der höchsten Priorität (Stufe 1) vergeben; dies sind insbesondere Menschen ab 80 Jahren. Parallel können derzeit bereits Menschenab 70 Jahren sowie weitere Personen der Gruppe hoher Priorität (Stufe 2) Termine über die Landes-Hotline und das Impfportal Niedersachsen vereinbaren.
Können Ehepaare/Partner einen gemeinsamen Termin vereinbaren?
Das ist bei 2 impfberechtigten Personen möglich, derzeit aber nur über den telefonischen Weg. Bedenken Sie aber, dass dies aufgrund der aktuell begrenzten Verfügbarkeit an Impfdosen unter Umständen in den ersten Tagen nicht immer eingerichtet werden kann. Grundsätzlich soll dies aber möglich sein.
In welcher Reihenfolge wird geimpft?
Das Bundesgesundheitsministerium hat per Rechtsverordnung die Reihenfolge festgelegt. Diese Verordnung wurde zum 24. Februar überarbeitet. Die Impfverordnung des Bundes (CoronaImpfV) finden Sie hier.
Aktuell wird vorrangig Personen höchster Priorität (Gruppe1) eine Impfung angeboten. Dies sind insbesondere Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Parallel können Personen hoher Priorität (Gruppe 2) bereits Impftermine vereinbaren; dies sind Menschen älter als 70 Jahre.
Zu den impfberechtigten Personen hoher Priorität gehören unter anderem Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen, die nicht in Heimen betreut werden, und von Schwangeren (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 3a) und b) CoronaImpfV). Sie weisen Ihre Impfberechtigung mit einer Bescheinigung nach; diese ist ausgefüllt und unterschrieben zum Impftermin mitzubringen.
Welche Personengruppe in Niedersachsen gerade impfberechtigt ist, wird zudem durch öffentliche Aufrufe bekannt gemacht.
Gibt es eine Terminbestätigung?
Die Terminbestätigung erfolgt per E-Mail oder auf Wunsch auch per Brief. Sie enthält neben den persönlichen Daten beide Impftermine, einen Termin-Code sowie die Adresse des Impfzentrums. Beigefügt sind auch allgemeine Informationen rund um das Impfen.
Die Bestätigung zu den Impfterminen bitte mitbringen!
Eine Terminerinnerung erfolgt jeweils zwei Werktage vor den Terminen der 1. und 2. Impfung über den gewählten Kontaktweg (E-Mail oder Brief).
Kann ein Termin auch storniert bzw. geändert werden?
Das ist generell möglich. Bitte so früh wie möglich bei der Termin-Hotline melden! Ein neuer Termin kann dann wieder beantragt werden
Hinweis:
Wenn der erste Termin bereits wahrgenommen wurde, sollte der zweite Termin zum vorgesehenen Zeitpunkt unbedingt eingehalten werden. Nur dann ist die Impfung wirksam.
Was tun, wenn ein Termin versäumt wurde?
Die Impfung ist nur wirksam, wenn beide Impftermine wahrgenommen werden. Deshalb werden beide Impftermine zusammen vergeben. Wenn Sie den 2. Termin – bitte nur in dringenden Ausnahmefällen, z.B. Fieber über 38,5°C! – nicht einhalten können, melden Sie sich bitte umgehend bei der Termin-Hotline. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
Kann das Impfzentrum frei gewählt werden?
Nein. Bei der Hotline bzw. der Online-Plattform wird das Impfzentrum vorgeschlagen, das den jeweiligen Einzugsbereich versorgt. Nur so wird eine gleichmäßige, gerechte Verteilung des Impfstoffs landesweit erreicht.
Wie ist der Ablauf im Impfzentrum?
Der Ablauf in den Impfzentren des Landkreises Göttingen ist durch gekennzeichnete Laufwege und farbliche Markierungen leicht erkennbar.
- Anmeldung (rote Zone):
Bei Betreten des Impfzentrums wird die Körpertemperatur ankommender Personen gemessen, um eine bestehende Erkrankung auszuschließen. Über die Kontrolle der Personendaten wird die Impfberechtigung festgestellt. Zudem wird die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen überprüft. Sofern noch nicht vorhanden werden die Formulare für die Anamnese und die Impfeinwilligung ausgehändigt; beim Ausfüllen stehen Beschäftigte des Impfzentrums unterstützend zur Seite. - Registrierung (grüne Zone):
Anhand der vollständig und korrekt ausgefüllten Unterlagen erfolgt die Zuweisung zu einer Impfstation. - Impfgespräch (graue Zone):
Ein Arzt prüft anhand der Unterlagen (Anamnese und Impfeinwilligung) sowie der Klärung offener Fragen im Impfgespräch die Impftauglichkeit. Sofern diese festgestellt wird, erfolgt die Impffreigabe. - Impfstation (blaue Zone):
Die Impfung wird durch impfbefähigten Personal durchgeführt und anschließend die Impfung dokumentiert. - Wartebereich (gelbe Zone):
Geimpfte Personen werden während einer ca. 15-minütigen Ruhephase beobachtet. Abschließend melden sich geimpfte Personen ab und verlassen das Impfzentrum.
Während des gesamten Aufenthalts im Impfzentrum stehen Betreuungspersonal, ein Sanitätsdienst und ein Sicherheitsdienst zur Verfügung. Das qualifizierte Personal beantwortet Fragen, bietet Unterstützung an, hilft bei Problemen und gewährleistet einen störungsfreien Impfbetrieb.
Dieser Ablauf ist in beiden Impfzentren des Landkreises gleich; lediglich die Anrodnung ist den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten angepasst. Zur räumlichen Orientierung hier die grafischen Darstellungen:
Achtung! Termine werden für eine konkrete Uhrzeit vergeben. Für einen geordneten Ablauf im Impfzentrum ist es notwendig, pünktlich zum angegebenen Termin vor Ort zu sein; d. h. nicht zu spät, aber auch nicht deutlich zu früh. Ein früheres Erscheinen führt nicht dazu, dass entsprechend früher geimpft werden kann. Vielmehr können sich Warteschlangen bilden, das ist aus Gründen des Infektionsschutzes zu vermeiden.
Der zeitliche Rahmen für alle Schritte des Impfens liegt bei 30 - 45 Minuten. In dieser Zeit sind Anmeldung, Registrierung, Impfgespräch, Impfung und Ruhephase gut zu absolvieren.
Wie müssen sich Impfberechtigte zum Impftermin ausweisen?
Ähnlich wie bei den Wahlen müssen Sie nachweisen, dass Sie auch die für den Termin die angemeldete Person sind.
Hierzu reicht als Nachweis:
-jedes amtliche Lichtbilddokument (Ausweis, Führerschein, Schwerbehindertenausweis)
-aber z.B. auch ein Rentenbescheid oder ähnliches, was eindeutig personenbezogen ist,
-es reicht aber auch, wenn die Person bekannt ist, z.B. im Pflegeheim, die Angaben zur Person bestätigt werden oder
-jemand vom Impfteam oder im Impfzentrum die Person kennt
Ist eine Begleitperson im Impfzentrum erlaubt?
Ja. Sofern Sie auf eine Begleitperson angewiesen sind, die Sie bei der Anmeldung und dem Arztgespräch unterstützt, können Sie gerne begleitet werden.
Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren sind ggf. selbst impfberechtigt - vgl. Hinweis unter "in welcher Reihenfolge wird geimpft?".
Gelten die Corona-Maßnahmen auch für geimpfte Menschen?
Ja! Der Impfschutz tritt etwa 2 bis 3 Wochen nach der zweiten Impfung ein. Geimpfte können jedoch weiterhin Überträger des Virus sein. Daher gelten zum Schutz aller die Maßnahmen auch für Geimpfte.
Bei Fragen zu den Impfzentren steht das
Infotelefon Impfzentren Landkreis Göttingen unter 0551 525-2000
zur Verfügung.
Hinweise zur Corona-Schutzimpfung