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AktuellesCorona Hilfsfonds


Corona Hilfsfonds

Corona-Pandemie: Hilfen für Vereine, Familien und Kulturschaffende

 

In der Corona-Pandemie leiden viele Branchen, Berufe, Institutionen und Personengruppen unter finanziellen Einbußen oder zusätzlichen Belastungen. Nicht alle werden von den staatlichen Hilfsprogrammen erfasst, manche sind in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Für sie bietet der Landkreis Göttingen gezielt Unterstützung an. Mit dem Nachtragshaushalt 2021 stellt der Kreistag die Mittel bereit.

Abgestimmt auf die spezifischen Bedarfe dieser Personengruppen bietet der Landkreis drei Förderprogramme an:

 

Corona-Hilfsfonds-Soziales:

Unterstützt werden gemeinnützige Organisationen und Vereine, Solo-Selbstständige im Haupt- und Nebenerwerb sowie Einzelunternehmen, die ein öffentliches Interesse begründen können. Sie werden mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Damit werden Einnahmeverluste, die seit dem 13.12.2020 durch die Beschränkungen des öffentlichen Lebens entstanden sind, zum Teil ersetzt.

Der Fonds hat ein Volumen von 125.000 Euro und wird durch das Referat Demografie und Sozialplanung betreut. Notwendig ist insbesondere eine schriftliche Darstellung der Einnahmeausfälle sowie der anfallenden Ausgaben. Anträge von weiblichen Solo-Selbstständigen und Unternehmerinnen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Kontakt: Herr Dingerdissen, Tel. 0551 525-2665, Mail: Corona-Budget@landkreisgoettingen.de

 

Zuwendungskriterien Corona-Hilfsfonds-SozialesPDF-Datei (291 KB)
Antrag_Corona_Hilfsfonds_SozialesPDF-Datei (491 KB)
Antrag auf pauschale Fahrtkostenentschädigung_VereinePDF-Datei (232 KB)

 

Präventionsfonds:
Die Hilfe hat zwei Zielrichtungen.


(a) Der Fonds bietet direkte Unterstützung für Familien, Schüler*innen und Alleinerziehende in Notlagen beim Homeschooling – bei der Beschaffung von Ausstattung wie Laptop, Tablet oder Drucker, aber auch bei der Fortbildung zum Umgang mit der Technik. Die Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro.

Anträge können gestellt werden über

  • die Familienzentren in den Gemeinden – Kontaktdaten auf der Webseite der Familienzentren im Landkreis Göttingen, www.familienzentren-landkreisgoettingen.de;
  • die Jugendberufsagentur Duderstadt, Bahnhofstraße 38, Telefon 05527 9964525, www.jugendberufsagentur-dud.de;
  • das PACEntro Hann. Münden, Ziegelstraße 44, Telefon 0551 525 2264.

Die Kontaktaufnahme mit den Einrichtungen muss aus Gründen des Infektionsschutzes telefonisch erfolgen.


(b) Zudem werden Projekte von freien Trägern der Jugendhilfe und -bildung, Einrichtungen wie auch Vereinen und Verbänden gefördert, die Kinder und Jugendliche in der schwierigen Pandemielage stärken und unterstützen. Mit einem Betrag von bis zu 10.000 Euro werden unterstützt

  • Angebote zur Verringerung psychischer und physischer Belastungssituationen wie Leistungsdruck, Stress oder Überforderung;
  • Bewegungsangebote
  • Unterstützung von mit Homeschooling überforderten Schüler*innen.

 

Informationen gibt es unter Telefon 0551 525-3003

 

Antrag zur Foerderung aus Mitteln des Corona-PraeventionsfondsPDF-Datei (259 KB)
Eckpunkte zur Foerderung aus Mitteln des Corona-PraeventionsfondsPDF-Datei (351 KB)

 

Kulturfonds:

Die Kulturszene wird mit einem zusätzlichen Betrag von 150.000 Euro finanziell unterstützt. Damit sollen die Folgen der Corona-Pandemie abgemildert und ein erfolgreicher Neustart ermöglicht werden. Der Kulturfonds gliedert sich in zwei Bereiche.

 

(a) Antragsberechtigt sind Kulteinrichtungen, -institutionen und -vereine oder Soloselbständige, die ihren Sitz im Landkreis Göttingen haben und deren Arbeit Zielgruppen im Kreisgebiet (außerhalb der Stadt Göttingen) anspricht. Daneben sind Fördervoraussetzungen:

  • ein Nachweis über höhere Aufwendungen oder niedrigere Einnahmen aufgrund der Corona-Einschränkungen im Jahr 2021 (strukturelles Defizit);
  • andere Fördermöglichkeiten bspw. des Bundes oder des Landes wurden vorrangig in Anspruch genommen, wobei eine solche Förderung eine Förderung des Landkreises nicht ausschließt, wenn weiterhin ein Defizit besteht;
  • die Antragstellung erfolgt bis spätestens 30.06.2021.

 

(b) Antragsberechtigt sind Kulteinrichtungen, -institutionen und -vereine oder Soloselbständige, die ihren Sitz im Landkreis Göttingen haben. Daneben sind hier Fördervoraussetzungen:

  • es wird ein zusätzliches Projekt im Kreisgebiet Göttingen, außerhalb der Stadt Göttingen, geplant und durchgeführt, mit dem Ziel, die Kulturszene in Corona-Zeiten und danach zu stärken;
  • andere Fördermöglichkeiten bspw. des Bundes oder des Landes wurden vorrangig in Anspruch genommen, wobei eine solche Förderung eine Förderung des Landkreises nicht ausschließt, wenn weiterhin ein Defizit besteht (Achtung: Eine Förderung durch die Stadt Göttingen schließt eine Förderung durch den Landkreis Göttingen aus).

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung.

 

In beiden Förderbereichen beträgt die maximale Förderhöhe 6.000 Euro je Antrag. 

 

Anträge sind schriftlich einzureichen beim Landkreis Göttingen, Fachdienst 40.2 - Sport und Kultur -, Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen mit den erforderlichen Nachweisen und unter Nennung des Förderbereiches (a) oder (b).
Informationen gibt es per Telefon, 05522 960-4601 oder 0551 525-2509, sowie per E-Mail an just.t@landkreisgoettingen.de oder rupprecht@landkreisgoettingen.de.

 

 

 


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