Der Landkreis Göttingen weist daraufhin, dass die Frist zum Tausch der alten Führerscheine (grau oder rosa) von Bürger*innen der Geburtsjahrgänge 1953–1964 bereits abgelaufen ist und das Dokument seine Gültigkeit verloren hat. Um ein Bußgeld bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, rät die Kreisverwaltung betroffenen Bürger*innen den Führerschein umtauschen. Die Geburtsjahrgänge 1965-1970 müssen bis zum 19.01.2024 Ihren alten Führerschein in das aktuelle Format des EU-Kartenführerscheins umgetauscht haben.
Fahrerlaubnisinhaber*innen, die vor 1953 geboren sind, müssen Ihren Führerschein derzeit noch nicht tauschen.
Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, egal welchen Geburtsjahrgangs, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, müssen Ihr Dokument erst gestaffelt ab dem Jahr 2026 tauschen.
Um Verzögerungen bei der Ausstellung zu vermeiden, bittet die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen, sich rechtzeitig um den Umtausch zu kümmern.
Zur Beantragung wird ein biometrisches Passbild, der gültige Personalausweis sowie der alte Führerschein benötigt. Sollte dieser nicht vom Landkreis Göttingen oder Osterode am Harz ausgestellt worden sein, wird zusätzlich eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese kann dort telefonisch beantragt werden.
Eine Beantragung des neuen Führerscheins in den Führerscheinstellen an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz ist ohne vorherige Terminvereinbarung während der Servicezeiten möglich.
Um es den Bürger*innen den Umtausch zu vereinfachen nehmen die Bürgerbüros folgender Kommunen die Umstellungsanträge ihrer Einwohner*innen ebenfalls entgegen und leiten diese weiter an die Führerscheinstelle: Flecken Adelebsen, Flecken Bovenden , Gemeinde Bad Grund (Harz), Gemeinde Friedland , Gemeinde Gleichen , Gemeinde Rosdorf, Gemeinde Staufenberg , Gemeinde Walkenried, Samtgemeinde Dransfeld , Samtgemeinde Gieboldehausen, Samtgemeinde Radolfshausen, Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa, Stadt Duderstadt.
Es besteht die Möglichkeit, dass der neue Führerschein direkt an Meldeanschrift gesandt werden. Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter*innen an einem der Standorte telefonisch zur Verfügung: am Standort Göttingen unter 0551 525 – 2627, -2240, -2224 oder -3531, am Standort Osterode am Harz unter 05522 960 – 4371 oder -4372 oder -4369.
Betroffene Einwohner*innen der Stadt Göttingen müssen Ihre Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Göttingen tauschen.